Wimar Wysluch VDI

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen

Termine 2021: Seminar Kategorie I gemäß EU VO 2015/2067 (303/2008) für die Sonderzertifizierung von Personal

Auch im Jahr 2021 kann wieder ein Seminar mit anschliessender Prüfung nach EU VO 517/2014 stattfinden.

Die Schulung findet in einem  Seminarraum bei statt. Die Prüfung in der Theorie und Praxis, ebenfalls am Schulungsort.

Die Prüfung wird seitens der Innung für Kälte-Klimatechnik durchgeführt, die Ausstellung der Zertifikate wird durch die Landesinnung Rheinland Pfalz erstellt, und bei bestehen der Prüfung dem Lehrgangs- bzw. Prüfungsteilnehmer übergeben oder übersandt.

Ich berechne für die Seminardurchführung einen Betrag von 1.550,00 € zzgl. MwSt.

Ich beabsichtige die Lehrgänge mit einer Teilnehmerzahl zwischen 8 und 25 Personen durchzuführen.

Der geplante Termin ist: 15.01. - 18.10.2021

Bitte melden Sie sich jetzt an! Download Seminaranmeldung hier: Seminaranmeldung

Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung.

Aktuelles

  • 42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    Am 19. August 2017 ist die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) ist am 19. August 2017 in Kraft getreten. Darin enthalten ist in § 14 die Pflicht zur Überprüfung des Anlagenbetriebes durch z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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  • AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 

    AwSV tritt am 01.08.2017 in kraft!

    Diese ist im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 veröffentlicht worden.

    Somit ersetzt diese, die bisherigen 16 Länderverordnung und die VUmwS ab 01.08.2017.

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  • Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Energetische Inspektion an Klima- und Lüftungsanlagen

    Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle 10 Jahre eine energetischen Inspektion durchzuführen.

    Ab November 2020 ist diese Inspektion nach §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Durchzuführen

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  • Durchführungs- verordnungen zur F-Gase-Verordnung 517/2014

     
    Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und VO (EG) 308/2008
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