Wimar Wysluch VDI

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen

Dokumentation von:

Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen


Achtung Dokumentationsplicht gilt für alle Anlagen (auch unter 3 kg)!

Eine Kälteanlage, egal wie diese nun genannt wird (Kühlanlage, Wärmepumpe, Klimaanlage, Kaltwassersatz Raumentfeuchter, Getränkedurchlaufkühler, Kühlschrank, Kühltisch... usw.) ist immer gleich zu dokumentieren und vor (Wieder-)Inbetriebnahme zu prüfen. Auch die Kältemittelfüllmenge spielt hier keine Rolle. Eine Anlage mit 100 g Kältemittel ist genau so zu behandeln wie eine mit über 50.000 kg Kältemittel. Jedenfalls was die Dokumentation betrifft.

Weiterlesen: Dokumentation von Kälteanlagen

Beratung für Bauhheren, Planer und Betreiber


Sie stehen vor einer Entscheidung für eine Sanierung oder Reparatur, einer Neuanschaffung eines Neubaus oder einer Entwicklungsaufgabe.

Sei es im Zusammenhang mit einer Wärmepumpe, einer Kühlanlage bzw Kälteanlage, oder Klimaanlage, Lüftungsanlage, Prozesskühlanlage, Kaltwasseranlage, oder sonstigen Anlage zum Wärmetransport oder zur Abärmenutzung.

Haben Sie eventuell bei einem früheren Projekt bereits negative Erfahrungen machen müssen oder verstehen die von Handwerker angebotenen Leistungen nicht.

Weiterlesen: Beratung für Bauhheren, Planer und Betreiber

Beratung für Handwerker


Sie möchten Ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen, besondere Anlagen bauen oder eine Neuentwicklung erforschen.

Sei es im Zusammenhang mit Wärmepumpen, Kühlanlagen, Kälteanlagen, Klimaanlagen, Lüftungsanlagen, Prozesskühlanlagen, Kaltwasseranlagen oder einer sonstigen Anlage zum Wärmetransport oder zur Wärmenutzung.

  • Welches Kältemittel ist das Richtige?
  • Wie groß darf die Füllmene der Anlage sein?

Als Handwerker haben Sie eventuell bei einem früheren Projekt bereits Erfahrungen machen müssen und Brauchen Sachverständigen Unterstützung bei Gesprächen mit Kunden oder Planern.

Weiterlesen: Beratung für Handwerker

Aktuelles

  • 42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    Am 19. August 2017 ist die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) ist am 19. August 2017 in Kraft getreten. Darin enthalten ist in § 14 die Pflicht zur Überprüfung des Anlagenbetriebes durch z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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  • AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 

    AwSV tritt am 01.08.2017 in kraft!

    Diese ist im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 veröffentlicht worden.

    Somit ersetzt diese, die bisherigen 16 Länderverordnung und die VUmwS ab 01.08.2017.

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  • Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Energetische Inspektion an Klima- und Lüftungsanlagen

    Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle 10 Jahre eine energetischen Inspektion durchzuführen.

    Ab November 2020 ist diese Inspektion nach §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Durchzuführen

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  • Durchführungs- verordnungen zur F-Gase-Verordnung 517/2014

     
    Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und VO (EG) 308/2008
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