Dokumentation von:
Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung Dokumentationsplicht gilt für alle Anlagen (auch unter 3 kg)!
Eine Kälteanlage, egal wie diese nun genannt wird (Kühlanlage, Wärmepumpe, Klimaanlage, Kaltwassersatz Raumentfeuchter, Getränkedurchlaufkühler, Kühlschrank, Kühltisch... usw.) ist immer gleich zu dokumentieren und vor (Wieder-)Inbetriebnahme zu prüfen. Auch die Kältemittelfüllmenge spielt hier keine Rolle. Eine Anlage mit 100 g Kältemittel ist genau so zu behandeln wie eine mit über 50.000 kg Kältemittel. Jedenfalls was die Dokumentation betrifft.
Beratung für Bauhheren, Planer und Betreiber
Sie stehen vor einer Entscheidung für eine Sanierung oder Reparatur, einer Neuanschaffung eines Neubaus oder einer Entwicklungsaufgabe.
Sei es im Zusammenhang mit einer Wärmepumpe, einer Kühlanlage bzw Kälteanlage, oder Klimaanlage, Lüftungsanlage, Prozesskühlanlage, Kaltwasseranlage, oder sonstigen Anlage zum Wärmetransport oder zur Abärmenutzung.
Haben Sie eventuell bei einem früheren Projekt bereits negative Erfahrungen machen müssen oder verstehen die von Handwerker angebotenen Leistungen nicht.
Beratung für Handwerker
Sie möchten Ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen, besondere Anlagen bauen oder eine Neuentwicklung erforschen.
Sei es im Zusammenhang mit Wärmepumpen, Kühlanlagen, Kälteanlagen, Klimaanlagen, Lüftungsanlagen, Prozesskühlanlagen, Kaltwasseranlagen oder einer sonstigen Anlage zum Wärmetransport oder zur Wärmenutzung.
- Welches Kältemittel ist das Richtige?
- Wie groß darf die Füllmene der Anlage sein?
Als Handwerker haben Sie eventuell bei einem früheren Projekt bereits Erfahrungen machen müssen und Brauchen Sachverständigen Unterstützung bei Gesprächen mit Kunden oder Planern.