Wimar Wysluch VDI

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen

Impressum:

Verantwortlich:

Wimar Wysluch

Am Buschfeld 7a
52399 Merzenich - Girbelsrath
Telefon (0 24 21) 9 78 00 10
Telefax (0 24 21) 8 20 81
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Steuer-Nr.: 227/5773/0242    UST.ID DE122347401

Alle Informationen auf dieser Webseite Copyright 2016 von Wimar Wysluch.

 

Ergänzende Informationspflichten nach DL-InfoV:

 

Zuständige Bestellungskörperschaft:


Handwerkskammer Aachen, Sandkaulbach 17-21, 52062 Aachen, www.hwk-aachen.de

Haftpflichtversicherer:
HDI Gerling Versicherungs AG, www.hdi-gerling.de

Maßgebliche Vorschriften für die Bestellung zum Sachverstandigen:
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der jeweils aktuellen Fassung zu finden unter www.gesetze-im-internet.de

Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Aachen unter www.hwk-aachen.de

 

Aktuelles

  • 42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    Am 19. August 2017 ist die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) ist am 19. August 2017 in Kraft getreten. Darin enthalten ist in § 14 die Pflicht zur Überprüfung des Anlagenbetriebes durch z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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  • AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 

    AwSV tritt am 01.08.2017 in kraft!

    Diese ist im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 veröffentlicht worden.

    Somit ersetzt diese, die bisherigen 16 Länderverordnung und die VUmwS ab 01.08.2017.

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  • Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Energetische Inspektion an Klima- und Lüftungsanlagen

    Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle 10 Jahre eine energetischen Inspektion durchzuführen.

    Ab November 2020 ist diese Inspektion nach §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Durchzuführen

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  • Durchführungs- verordnungen zur F-Gase-Verordnung 517/2014

     
    Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und VO (EG) 308/2008
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