Gerichtsgutachten
- Diese Begutachtung wird im Auftrag des Gerichtes durchgeführt.
- Der Sachverständigenbeweis wird im Zivilprozess von den Rechtsanwälten (Verfahrensparteien) des Rechtsstreits beim Gericht beantragt.
- Die Durchführung erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
- Der Auftraggeber ist hierbei das Gericht.
- Der Sachverständige erhält als Auftragsbeschreibung einen Beweisbeschluss. Dieser formuliert den Auftragsgegenstand bzw. die so genannten Beweisfragen.
- Das Sachverständigenhonorar richtet sich nach den Vorgaben des Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und wird entsprechenden aufgewendeten Stunden und der Honorargruppe berechnet.
Diese Verfahren können auch als eigenständige so genannte selbständige Beweisverfahren (früher: Beweis- Sicherungsverfahren) durchgeführt werden.
Dass kann den Vorteil haben, dass nach Erstellung des Gutachtens Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann und somit das rechtliche Verfahren gegebenenfalls kürzer und kostengünstiger sein kann.