Wimar Wysluch VDI

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen

Tätigkeiten:


Sachverständigen - Gutachten:

  • Gerichtsgutachten
  • Gutachten für das selbständige Beweisverfahren
  • Vergleichsgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Mängelfeststellungen
  • Versicherungsgutachten
  • Privatgutachten
  • Hygienegutachten nach VDI 6022

Planung, Beratung und Prüfung

Planung, Projektierung, Bauleitung, Energieoptimierung und Begleitung der Umsetzung von Konzepten und Anlagen mit Festlegung der Rahmenbedingungen und Energiekosten sowie erstellen einer Amortisationsberechnung.

Abnahme und Prüfungen von kältetechnischen Anlagen, z.B. vor und nach Fertigstellung und vor Inbetriebnahme, sowie bei Garantie- und Leistungsmessungen.

Wiederkehrende Prüfungen von Kälteanlagen unter Einhaltung der gültigen gesetzlichen Regelungen, Verordnungen, Vorschriften, Normen und Richtlinien.

Vorprüfungen bzw. Nachabnahmen und Funktions- bzw. Sicherheitsprüfungen von Kälteanlagen sowie deren Anlagenkomponenten.

Hygienegutachten nach VDI 6022

 

Erarbeiten sowie Aufbereitung von Energiebedarfsdaten und Kühllastberechnungen.

Untersuchungen zur Senkung des Energiebedarfs bzw. Erarbeiten eines Maßnahmenkatalogs zur Gesamtoptimierung bestehender oder zu errichtender Kälteanlagen

Berechnungen erfolgen unter Anwendung marktgerechter Standardsoftware.

Messungen werden mit Messgeräten durchgeführt, die nach DIN EN kalibriert sind.

Aktuelles

  • 42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    Am 19. August 2017 ist die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) ist am 19. August 2017 in Kraft getreten. Darin enthalten ist in § 14 die Pflicht zur Überprüfung des Anlagenbetriebes durch z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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  • AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 

    AwSV tritt am 01.08.2017 in kraft!

    Diese ist im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 veröffentlicht worden.

    Somit ersetzt diese, die bisherigen 16 Länderverordnung und die VUmwS ab 01.08.2017.

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  • Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Energetische Inspektion an Klima- und Lüftungsanlagen

    Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle 10 Jahre eine energetischen Inspektion durchzuführen.

    Ab November 2020 ist diese Inspektion nach §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Durchzuführen

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  • Durchführungs- verordnungen zur F-Gase-Verordnung 517/2014

     
    Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und VO (EG) 308/2008
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