Selbständiges Beweisverfahren
Ein selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann.
In Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit kann man damit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht oder auch zum Zweck, aufgrund der gewonnenen Ekentnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern.
Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln bedeuten kann.
Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter aus sicht der Zivilprozessordnung nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein vom Gericht bestellter Gutachter. In der Praxis sind das Zwar die gleichen Personen, jedoch in einem anderen Auftrgsverhältniss.
Privatgutachten sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag. Eine Beseitigung des umstrittenen Zustandes nach einer solchen privaten Begutachtung kann daher zur Beweisvereitelung führen.
In späteren Gerichteverfahren ist daher auch oft eine Erstattung der entstendenen Gutachterkosten nicht immer gewährleistet.