Wimar Wysluch VDI

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen

Betreiberpflichten an Kälte – Klima – Wärmepumpen  und Lüftungsanlagen

Aufgaben und Lösungen zur Übernahme der Betreiberpflichten durch Fachbetriebe, Fachpersonal und Sachverständige

Aufgrund der neuerlichen Gesetzgebung im Bezug auf das Betreiben von Kälte-, Klima- Wärmepumpen- und, bei gewisser Ausstattung, auch bei Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen). Betreiber haben viele Regeln zu beachten bzw. Unterlagen vorzuhalten.

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DIN EN 378

1 Anwendungsbereich

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen für die Sicherheit von Personen und Sachen (jedoch nicht für eingelagerte Güter) und die lokale und globale Umwelt fest:

a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, einschließlich Wärmepumpen;

b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme;

c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen

Weiterlesen: Dokumentation nach DIN EN 378

Druckgeräterichtlinie

Richtlinie 97/23/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997

(1) Diese Richtlinie gilt für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von über 0,5 bar.

(2) Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck

2.1. "Druckgeräte"

Weiterlesen: Druckgeräterichtlinie

Die tägliche Umsetzung

Fachbetriebe und dessen Personal haben das Problem, dass bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben sehr umfangreiche und verantwortungsvolle Aufgaben auf sie zukommen.

Die Unterlagen Kennzeichnung sowie Bedienungsanleitungen liegen oft nicht vor, obwohl, wie bereits umfangreich besprochen, der Betreiber zur Vorhaltung dieser Unterlagen verpflichtet ist.

Weiterlesen: Lösungswege

Maschinenrichtline

(1) Mit der Richtlinie 98/37/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (4) wurde eine Konsolidifizierung der Richtlinie 89/392/EWG (5) vorgenommen. Da nun neue substanzielle Änderungen der Richtlinie 98/37/EG vorgenommen werden, ist es aus Gründen der Klarheit angebracht, diese Richtlinie neu zu fassen.

Weiterlesen: EG Maschinenrichtline

Aktuelles

  • 42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    Am 19. August 2017 ist die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) ist am 19. August 2017 in Kraft getreten. Darin enthalten ist in § 14 die Pflicht zur Überprüfung des Anlagenbetriebes durch z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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  • AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 

    AwSV tritt am 01.08.2017 in kraft!

    Diese ist im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 veröffentlicht worden.

    Somit ersetzt diese, die bisherigen 16 Länderverordnung und die VUmwS ab 01.08.2017.

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  • Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Energetische Inspektion an Klima- und Lüftungsanlagen

    Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle 10 Jahre eine energetischen Inspektion durchzuführen.

    Ab November 2020 ist diese Inspektion nach §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Durchzuführen

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  • Durchführungs- verordnungen zur F-Gase-Verordnung 517/2014

     
    Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und VO (EG) 308/2008
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