Betreiberpflichten an Kälte – Klima – Wärmepumpen und Lüftungsanlagen
Aufgaben und Lösungen zur Übernahme der Betreiberpflichten durch Fachbetriebe, Fachpersonal und Sachverständige
Aufgrund der neuerlichen Gesetzgebung im Bezug auf das Betreiben von Kälte-, Klima- Wärmepumpen- und, bei gewisser Ausstattung, auch bei Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen). Betreiber haben viele Regeln zu beachten bzw. Unterlagen vorzuhalten.
DIN EN 378
1 Anwendungsbereich
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen für die Sicherheit von Personen und Sachen (jedoch nicht für eingelagerte Güter) und die lokale und globale Umwelt fest:
a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, einschließlich Wärmepumpen;
b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme;
c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen
Druckgeräterichtlinie
Richtlinie 97/23/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997
(1) Diese Richtlinie gilt für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von über 0,5 bar.
(2) Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
2.1. "Druckgeräte"
Die tägliche Umsetzung
Fachbetriebe und dessen Personal haben das Problem, dass bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben sehr umfangreiche und verantwortungsvolle Aufgaben auf sie zukommen.
Die Unterlagen Kennzeichnung sowie Bedienungsanleitungen liegen oft nicht vor, obwohl, wie bereits umfangreich besprochen, der Betreiber zur Vorhaltung dieser Unterlagen verpflichtet ist.
Maschinenrichtline
(1) Mit der Richtlinie 98/37/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (4) wurde eine Konsolidifizierung der Richtlinie 89/392/EWG (5) vorgenommen. Da nun neue substanzielle Änderungen der Richtlinie 98/37/EG vorgenommen werden, ist es aus Gründen der Klarheit angebracht, diese Richtlinie neu zu fassen.