Wimar Wysluch VDI

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen

DIN EN 378

1 Anwendungsbereich

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen für die Sicherheit von Personen und Sachen (jedoch nicht für eingelagerte Güter) und die lokale und globale Umwelt fest:

a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, einschließlich Wärmepumpen;

b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme;

c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen

  • Diese Europäische Norm gilt nur für neue Kälteanlagen sowie für Änderungen an bestehenden Kälteanlagen, wenn die Art des Kältemittels gewechselt oder Druckbehälter ausgetauscht werden. Der Teil, welcher sich mit Instandhaltung, Instandsetzung, Betrieb, Rückgewinnung, Wiederverwendung und Entsorgung befasst, gilt außerdem für bereits bestehende Anlagen.
  • Die für bestehende Kälteanlagen Verantwortlichen sollen die sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Aspekte dieser Europäischen Norm beachten und die weitergehenden Anforderungen erfüllen, soweit dies in einem vernünftigen Rahmen möglich ist.
  • Die Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen kann bei Maschinen oder Bauteilen nach dieser Europäischen Norm zur Anwendung Kommen

In dieser Norm ist unter Anderem der Umfang der Dokumentation geregelt.

Es wird im Teil 2 der EN 378 unter der Ordnungsnummer 6.4 beschrieben, wie die Kennzeichnung und die Dokumentation einer Kälteanlage auszuführen ist.

Die Kennzeichnung:

Jede Kälteanlage sowie deren Hauptbauteile ist müssen durch Kennzeichnung identifizierbar sein. Diese Kennzeichnung muss immer sichtbar sein.

Dokumentation nach EN 378:

Es sind Dokumentationen nach EN 378 vorzulegen. In diesen Dokumentationen müssen folgende Unterlagen vorhanden sein:

  • RI-Fließbild
  • Stromlaufplan
  • EG-Konformitätserklärung
  • Das Fabrikschild der Anlage und das CE-Kennzeichen
  • Ausführliche Betriebsanleitung (Handbuch Gemäß EN 378-2) /
  • Funktionsbeschreibung
  • Kurzfassung der Betriebsanweisung (Kurzanweisung gemäß EN 378-2)
  • Prüfbescheinigung EN 378-2
  • Prüfbescheinigung DIN 8901
  • Sicherheitsdatenblätter für das Kältemittel und für das Kältemaschinenöl.

Aktuelles

  • 42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

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    Am 19. August 2017 ist die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) ist am 19. August 2017 in Kraft getreten. Darin enthalten ist in § 14 die Pflicht zur Überprüfung des Anlagenbetriebes durch z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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  • AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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    AwSV tritt am 01.08.2017 in kraft!

    Diese ist im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 veröffentlicht worden.

    Somit ersetzt diese, die bisherigen 16 Länderverordnung und die VUmwS ab 01.08.2017.

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  • Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Energetische Inspektion an Klima- und Lüftungsanlagen

    Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle 10 Jahre eine energetischen Inspektion durchzuführen.

    Ab November 2020 ist diese Inspektion nach §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Durchzuführen

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  • Durchführungs- verordnungen zur F-Gase-Verordnung 517/2014

     
    Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und VO (EG) 308/2008
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