Wimar Wysluch VDI

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen

Persönliches: Wimar Wysluch

geboren 1964 in KölnWimar Wysluch Kälteanlagenbauer Meister

  • März 1990 Meisterprüfung zum Kälteanlagenbauermeister
  • November 2003 - Sachverständigenprüfung vor dem Fachgremium des Bundesinnungverbandes des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
  • November 2005 - Bestellung und Vereidigung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Kälteanlagenbauerhandwerk durch die Handwerkskammer Aachen.
  • Seit 1987  führe ich als geschäftsführender Gesellschafter ein Unternehmen der Branche Lüftungs-, Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik.
  • 2010 Präsident: D S R Deutscher Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpen e.V.
  • 2011 Berufung in den VDI: Germiumsmitglied VDI 6018 Kälteversorgung in der TGA - Planung, Bau, Abnahmeprüfung, Betrieb, energetische Bewertung.
  • 2015 Zertifizierung für ergetische Inspektion von Klimaanlagen nach EnEV § 12
  • 2015 Berufung in den VDI: Germiumsmitglied VDI 4610 Energieeffizienz:  Wärme- und Kälteschutz
  • 2015/2016 Karnevalsprinz der Stadt Düren als Prinzenpaar Wimar I und Ute I

Aktuelles

  • 42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    Am 19. August 2017 ist die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) ist am 19. August 2017 in Kraft getreten. Darin enthalten ist in § 14 die Pflicht zur Überprüfung des Anlagenbetriebes durch z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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  • AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 

    AwSV tritt am 01.08.2017 in kraft!

    Diese ist im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 veröffentlicht worden.

    Somit ersetzt diese, die bisherigen 16 Länderverordnung und die VUmwS ab 01.08.2017.

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  • Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Energetische Inspektion an Klima- und Lüftungsanlagen

    Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle 10 Jahre eine energetischen Inspektion durchzuführen.

    Ab November 2020 ist diese Inspektion nach §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Durchzuführen

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  • Durchführungs- verordnungen zur F-Gase-Verordnung 517/2014

     
    Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und VO (EG) 308/2008
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