Wimar Wysluch VDI

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen

Beratung für Handwerker


Sie möchten Ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen, besondere Anlagen bauen oder eine Neuentwicklung erforschen.

Sei es im Zusammenhang mit Wärmepumpen, Kühlanlagen, Kälteanlagen, Klimaanlagen, Lüftungsanlagen, Prozesskühlanlagen, Kaltwasseranlagen oder einer sonstigen Anlage zum Wärmetransport oder zur Wärmenutzung.

  • Welches Kältemittel ist das Richtige?
  • Wie groß darf die Füllmene der Anlage sein?

Als Handwerker haben Sie eventuell bei einem früheren Projekt bereits Erfahrungen machen müssen und Brauchen Sachverständigen Unterstützung bei Gesprächen mit Kunden oder Planern.

 

Wenn Sie nach Planungs- und Ausführungssicherheit nach den anerkannten Regeln und den Stand der Technik suchen, sind Sie bei einem Sachverständigen bestens aufgehoben.

Der Vorteil einer sachverständigen Begleitung ist die richtige Anwendung bewährter Methoden, passend zur jeweiligen Projektphase sowie viele Erfahrungen

Oft lässt sich ein Projekt kostengünstiger mit Hilfe eines Sachverständigen realisieren, da die Abläufe Optimiert werden und Entscheidungen auf Grundlage von Sachverständigem Rat schneller gefällt werden können.

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie umich bitte mit dem Kontaktformular

Aktuelles

  • 42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    Am 19. August 2017 ist die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) ist am 19. August 2017 in Kraft getreten. Darin enthalten ist in § 14 die Pflicht zur Überprüfung des Anlagenbetriebes durch z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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  • AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 

    AwSV tritt am 01.08.2017 in kraft!

    Diese ist im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 veröffentlicht worden.

    Somit ersetzt diese, die bisherigen 16 Länderverordnung und die VUmwS ab 01.08.2017.

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  • Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Energetische Inspektion an Klima- und Lüftungsanlagen

    Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle 10 Jahre eine energetischen Inspektion durchzuführen.

    Ab November 2020 ist diese Inspektion nach §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Durchzuführen

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  • Durchführungs- verordnungen zur F-Gase-Verordnung 517/2014

     
    Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und VO (EG) 308/2008
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