Wimar Wysluch VDI

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen

Gewerbliche Kälte - große Effizienzpotenziale

ie Entwicklung und Anwendung hocheffizienter Kälte- und Klimatechnologien ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimaschutz- und Energiepolitik. Kälte- und Klimaanlagen verbrauchen ca. 15 Prozent der Elektroendenergie in Deutschland. Die Sparpotenziale sind dabei mit bis zu 60 Prozent und durchschnittlich 35 Prozent wesentlich größer als in anderen Bereichen der Technik


Impulsprogramm für Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen



Bei der gewerblichen Kältetechnik sind noch außerordentliche Einsparungen an Geld, Energie und CO2-Emissionen möglich - durch regelmäßige Wartung sowie durch Einsatz von Komponenten des neuesten Standes der Technik:

  •     Elektronische Expansionsventile
  •     Drehzahlregelung der Verdichter
  •     Regelung des Gesamtsystems
  •     Anlagen-Komponenten mit hoher Effizienz


Allein mit am Markt verfügbarer Technik können in Kälteanlagen in Deutschland jährlich ca. 11 Mrd. kWh (zwei fossil-thermische Kraftwerke) eingespart werden. Deshalb fördert die BMU-Klimaschutzinitiative den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Kälteanlagen durch Zuschüsse zu Beratung (StatusCheck) und Investitionen (Alt- und Neuanlagen). Ein Bonus für die gleichzeitige Bereitstellung von Kälte und Wärme gibt zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung.

Anforderungen

  •     Einbau eines separaten, fernauslesbaren Elektroenergiezählers
  •     Nachweis eines Wartungsvertrags mit Fachbetrieb
  •     Vorkehrungen zur Verringerung der Kältemittelemissionen
  •     keine klimaschädlichen Dämm-Materialien
  •     Weitergabe von Anlagenbetriebsdaten zur Wirkungskontrolle


Antragstellung

Anträge können ab dem 1. September 2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Ausnahmsweise und nur für den StatusCheck sind Anträge bis zu 6 Monate nach Durchführung möglich.

1. Beratungs-Förderung (StatusCheck)

Der StatusCheck ermittelt das Energieeffizienzpotenzial einer bestehenden Kälteanlage. Gefördert wird die umfangreiche, technische Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen sowie die detaillierte Potenzialberechnung eines hersteller- und anbieterneutralen Dienstleisters.

Förderbar ist ein StatusCheck, wenn:

der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage an einem Standort mindestens 50 % des Gesamtenergieverbrauchs beträgt (sonst Energieeffizienz-Beratung durch "KfW-Sonderfonds Energieeffizienz in KMU");
die jährlichen Kosten je Kälteanlage und Standort für elektrische Energie und Leistung mindestens   15.000 € und/oder deren Energieverbrauch mindestens 150.000 kWh betragen.

Der ausführliche StatusCheck-Bericht nennt Minderungspotenziale bei Energieverbrauch, Leistungsaufnahme, Betriebskosten sowie bei Klimabelastung durch Kältemittel und Energieträger.

Fördersatz: 75% der StatusCheck-Kosten (max. 1.000 €, bei besonderem Aufwand max. 1.300 €.), Bitte beachten Sie das die Tatsächlichen kosten eines StatusCheck höher sein können!

2. Basisförderung Altanlagen

Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn

bei bestehenden Kälteanlagen der Jahres-Elektroenergieverbrauch mindestens 150.000 kWh beträgt
der StatusCheck ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial von mindestens 35 % ergeben hat.

Fördersätze:

    15 % der Nettoinvestitionskosten;

    25 % der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung klimafreundlicher Kältemittel.

3. Basisförderung Neuanlagen

Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn

Klimafreundliche Kältemittel (CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe) eingesetzt werden TEWI-Berechnung durch hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister Gesamteffizienz nachweisen; energieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sind (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren) und laut Auslegungsrechnung ein Elektroenergieverbrauch von mindestens 100.000 kWh/a und/oder Kosten für elektrische Energie und Leistung von 10.000 €/a zu erwarten sind.

  • Fördersatz: 25 % der Nettoinvestitionskosten.


4. Bonusförderung

Ein Bonus wird für zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz gezahlt, etwa marktgängige und entwicklungsoptimierte Technologien für vorhandene sowie neu zu errichtende Anlagen.

Förderbar sind:

  •     nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (z.B. Gasmotor, mit Abwärmenutzung),
  •     Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen

    Fördersätze:

  •     25 % der Nettoinvestitionskosten
  •     35 % der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung klimafreundlicher Kältemittel.


Anträge auf Bonusförderung sind formfrei, müssen jedoch detailliert sein

Wir beraten Sie umfangreich, führen die endsprechenden Berechnungen durch und Stellen die endsprechenden Anträge
    

Hier erhalten Sie die Förderrichtlinie als Download.

Auch das Zertifikat welches und berechtigt diese Beratungen durchzuführen erhalten Sie hier als Download
    

kontaktieren Sie mich bitte mit dem Kontaktformular

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