Wimar Wysluch VDI

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen

Funktioniert Ihre Anlage nicht?

Funktioniert Ihre Kälte- oder Klimaanlage, Wärmepumpe oder Lüftungsanlage nicht, wie erwachtet oder vertraglich vereinbart?

Erreicht Ihre Wärmepumpe nicht die zugesagten und erwachteten Effizienzwerte oder gibt es sontige Baumängel?

 

Ich Ihre Lüftungsnlage nicht richtig funktionstüchtig?

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger prüfe ich Ihre Lüftungsanlage, Kälteanlage oder Wärmepumpe auf den Stand der Technik, messe, ob die vereinbarte Leistungswerte erreicht werden und beurteile die Gesamtfunktion der jeweiligen Anlage.

Ich stehen ihnen als beratender Sachverständiger bei gesprächen mit Ihren Vertragspartnern zur Seite.

 

Ich erstellen wir Ihnen bei Bedarf fundierte Gutachten, die auch vor Gericht Verwendung finden können.

 

Sprechen Sie mich an, denn ich bin gerne Ihr öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

 

Bei Intresse oder weiteren Fragen wenden Sie sich an mein Büro unter 02421 9780010 oder senden mir eine info über das Kontaktformular oder direkt eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aktuelles

  • 42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    42. BlmSchV Überprüfung nach § 14 durch Sachverständige

    Am 19. August 2017 ist die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) ist am 19. August 2017 in Kraft getreten. Darin enthalten ist in § 14 die Pflicht zur Überprüfung des Anlagenbetriebes durch z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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  • AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 

    AwSV tritt am 01.08.2017 in kraft!

    Diese ist im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22 vom 21. April 2017 veröffentlicht worden.

    Somit ersetzt diese, die bisherigen 16 Länderverordnung und die VUmwS ab 01.08.2017.

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  • Energetische Inspektion nach § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Energetische Inspektion an Klima- und Lüftungsanlagen

    Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle 10 Jahre eine energetischen Inspektion durchzuführen.

    Ab November 2020 ist diese Inspektion nach §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Durchzuführen

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  • Durchführungs- verordnungen zur F-Gase-Verordnung 517/2014

     
    Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und VO (EG) 308/2008
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