Betreiberpflichten bei Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen
Pflichten des Betreibers beim Betreiben von Kälte-, Klimaanlagen, Lüftungsanlage und Wärmepumpen
Bei den heute verwendeten Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen handelt es sich um Anlangen, deren Kältemittel aus einem halogenierten Treibhausgas besteht.
Zur Eingrenzung bzw. Eindämmung der direkten Emission von Kältemitteln in die Atmosphäre schreibt der Gesetzgeber ( EU und Nationale Vorschriften) eine regelmäßige Überwachung (Dichtheitsprüfung-Wartung), Protokollierung und Aufzeichnung, sowie eine bestimmte Kennzeichnung der Anlagen vor.
Folgende Verordnungen finden ggf. auch für Ihre Anlage Anwendung:
- Dichtheitsprüfung nach Verordnung 517/2014 (Früher EG 842/2006)
- Wartung Dokumentation nach DIN EN 378 Teil 1 - 4
- BGR 500 Teil 2.35
- Einhaltung der Verordnung EG 1005/2009 / (Früher 2037/2000)
- Kennzeichnungspflicht gemäß EG-VO 1494/2007
- Betriebssicherheitsverordnung
- Kennzeichnungspflicht gemäß ChemKlimaschutzV
- Durchführungsverordnung 2015/2067 und 2015/2066, 20152068 (Änderung der 303/2008)
Gerne prüfe ich Ihre Anlage und Unterlagen, bevor es zu einer Auseinandersetzung mit den Behörden kommt.
Bei Intresse oder weiteren Fragen wenden Sie sich an mein Büro unter 02421 9780010 oder senden mir eine info über das Kontaktformular oder direkt eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!